Allgemeine Geschäftsbedingungen der Syntops GmbH
§ 1 Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Bestellung und Lieferung der Produkte und Leistungen der Syntops GmbH. Sie gelten zwischen der Syntops GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 6, 86159 Augsburg - nachstehend "Syntops" genannt – und dem Auftraggeber von Syntops - nachstehend "Kunde" genannt.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Syntops im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind.
- Für Kostenvoranschläge und Angebote sowie alle durch Syntops mit dem Kunden geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Mit der Bestellung/Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn Syntops diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese AGB gelten auch, wenn Syntops in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen für den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Syntops und einem Kunden werden die AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn Syntops nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
- Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Syntops maßgebend.
- Alle Vereinbarungen sowie alle Ergänzungen und Abänderungen der zwischen Syntops und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.
2 Beschreibung der Syntops Individual Products
- Individual Products sind mit Hilfe einer speziellen Software nach den Wünschen des Kunden individualisiert und personalisiert hergestellte digitale Produkte und hierauf basierende Printprodukte insbesondere zu werblichen Zwecken.
- Syntops bietet dem Kunden nach dessen Wahl die Generierung digitaler Druckvorlagen, die Herstellung hierauf basierender Printprodukte sowie die Lieferung von Printprodukten an den Kunden sowie dessen Endkunden an. Im Einzelfall unterstützt Syntops den Kunden bei Gestaltung von Werbekampagnen. Der jeweils angebotene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot von Syntops.
- Inhalte der Individual Products sowie die Kriterien zur Individualisierung und Personalisierung der Individual Products werden ausschließlich vom Kunden vorgegeben. Die vom Kunden vorzugebenden Kriterien und zu liefernden Inhalte ergeben sich aus dem Angebot der Syntops.
- Bei Lieferung von Printprodukten ist Syntops berechtigt aber nicht verpflichtet die Herstellung von Printprodukten von der vorherigen Freigabe einer Druckvorlage durch den Kunden abhängig zu machen.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- Alle Angebote von Syntops sind 14 Tage gültig, sofern nicht das Angebot der Syntops eine andere Frist bestimmt.
- Durchführung, Inhalt und zeitlicher Ablauf der gegenseitigen vertraglichen Pflichten und Leistungen sowie die Eigenschaften der Individual Products ergeben sich aus dem Text des Angebots, sowie aus den hierin in Bezug genommenen Dokumenten.
- Das Vertragsverhältnis zwischen Syntops und dem Kunden kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
§ 4 Fristen, Termine und Verzögerungen
- Die Einhaltung von Terminen und Fristen durch Syntops setzt stets die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden insbesondere die Einhaltung von Fristen und Terminen durch den Kunden voraus. Erfolgen vereinbarte Mitwirkungshandlungen des Kunden verspätet, verlängern sich Fristen und Termine um den Zeitraum der durch den Kunden verursachten Verspätung.
- Fristen laufen frühestens ab dem wirksamen Vertragsschluss zwischen Syntops und dem Kunden.
- Fristen verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich der Auftragsumfang nach der Vereinbarung der Frist wesentlich ändert oder erweitert.
- Fristen verlängern sich bei von Syntops nicht zu vertretenden Umständen und bei höherer Gewalt jeder Art (z. B. unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Server- und Internetstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Kräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, nachträgliche Materialverknappung, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen, Epidemien, gewalttätige Unruhen, bewaffnete Konflikte und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse), die Syntops oder den Kunden der Syntops, den Druckereien oder den Spediteuren die Leistung nachträglich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Über solche Leistungshindernisse informiert Syntops den Kunden. Diese Leistungshindernisse sind auch dann nicht von Syntops zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges eintreten.
- Gerät Syntops in Lieferverzug aus Gründen, die Syntops zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt nicht, wenn die Ausführung der Leistung bei Nachfristablauf bereits begonnen hat.
- Bei Verzug bei der Lieferung der zur Individualisierung notwendigen Kriterien, Inhalte und sonstigen Daten durch den Kunden verlängern sich alle Fristen um die Verzugsdauer zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Syntops gerät nicht in Lieferverzug, wenn der Kunde mit der Lieferung der zur Individualisierung notwendigen Kriterien, Inhalte und sonstigen Daten in Verzug war oder ist.
§ 5 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
- Preise richten sich nach dem Angebot von Syntops. Preise verstehen sich, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
- Der Kunde hat etwaige Preise für Druck, Verpackung und Versand von Individual Products stets im Voraus zu entrichten. Die Zahlung von Druck-, Verpackungs- und Versandkosten ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
- Über das Angebot hinausgehende Änderungswünsche des Kunden rechnet Syntops gesondert ab. Syntops informiert den Kunden vor der entsprechenden Änderung der Individual Products über den Mehrpreis der Änderungswünsche des Kunden.
- In Ermangelung einer Bestimmung im Angebot wird die Vergütung für die bestellten Individual Products im Übrigen 14 Tage nach erfolgter Auslieferung der Individual Products fällig.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen als E-Mail in elektronischer Form an die von ihm genannte E-Mail-Adresse zugesandt werden. Verlangt der Kunde nach einem elektronischen Versand der Rechnung eine Kopie in Papierform, so wird Syntops hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verzugszins beträgt 8 % über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz; die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Syntops ausdrücklich vor.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung von Druck-, Verpackungs- und Versandkosten gemäß § 5 Ziffer 2 dieser AGB in Verzug, so verlängern sich sämtliche von Syntops im Angebot benannten Fristen um den Zeitraum des Verzugs durch den Kunden. Syntops ist vor Erhalt etwaiger Vorauszahlungen nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung für den Kunden zu beginnen.
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Syntops berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist Syntops berechtigt die Lieferung noch ausstehender Individual Products nur Zug um Zug gegen Zahlung vornehmen. Im Übrigen kann Syntops in diesem Fall weitere Lieferungen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder Vorkasse abhängig machen.
- Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Versand, Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der Verschlechterung geht bei jeder Lieferung von Printprodukten mit der Übergabe der Individual Products an einen Spediteur oder Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers der von Syntops mit dem Druck beauftragten Druckerei oder eines sonstigen Dritten.
- Soweit bei Printprodukten Verpackung Versand vereinbart ist, unterstehen Versandart und Verpackung dem pflichtgemäßen Ermessen der Syntops. Die Sendung wird von Syntops nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält die im Angebot von Syntops genannten Termine ein. Dabei ist der Kunde insbesondere verpflichtet die zur Individualisierung und Personalisierung der Individual Products erforderlichen Kriterien, Inhalte und sonstigen Daten entsprechend dem Angebot termingerecht und in Dateiform (PDFX-Format oder vergleichbares Format) an Syntops zu liefern.
- Bilddateien hat der Kunde in für den Druck ausreichender Qualität zur Verfügung zu stellen. Syntops gibt dem Kunden auf Anfrage bestimmte Grafikformate und/oder Mindestwerte der dpi (dots per inch) oder bpp (bits pro pixel) vor.
- Adressdatenbestände hat der Kunde Syntops in einer Form zur Verfügung zu stellen, die eine eindeutige Zuordnung der Adressdaten zu den Individualisierungs- und Personalisierungskriterien ermöglicht. Dabei ist der Kunde insbesondere verpflichtet, Adressdaten in einem menschen- und maschinen-lesbaren Format zu liefern. Syntops gibt dem Kunden auf Anfrage bestimmte Dateiformate (z. B. Standards wie Blocksatz, CSV, XML) vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, Prototypen der Individual Products unverzüglich, bei Printprodukten spätestens jedoch zwei Tage vor dem Druck, zu prüfen und Syntops etwaige Änderungswünsche mitzuteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Syntops die zur Individualisierung und Personalisierung der Individual Products erforderlichen Inhalte und sonstigen Daten frei von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und sonstigen Nutzungs- und/oder Verwertungsrechten Dritter, welche der Nutzung für Individual Products entgegenstehen, zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Sach- und Rechtsmängelgewährleistung
- Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Individual Products sowie sonstiger Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Individual Products an einen Verbraucher (Lieferantenregress §§ 478, 479 BGB).
- Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Individual Products verjähren in einem Jahr, bei digitalen Produkten ab Versendung durch Syntops, bei Printprodukten ab Übergabe bzw. Ablieferung.
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gelieferte Individual Products sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Syntops nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung oder ansonsten binnen sieben Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Individual Products ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
- Soweit ein Mangel der Individual Products vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung neuer mangelfreier Individual Products berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist Syntops verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Individual Products nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
- Syntops ist berechtigt die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
- Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Printprodukten wegen geringfügiger Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, da eine 100-prozentige Farbverbindlichkeit bei Printprodukten in allen Druckverfahren technisch nicht möglich ist.
- Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen an gelieferten Individual Products vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Hat der Kunde die Freigabe der Prototypen gem. § 7 Ziffer 4 dieser AGB erteilt, bestehen keine Mängelansprüche gegen Syntops, wenn der Kunde bestimmte Eigenschaften oder Elemente der Individual Products rügt, die bereits in den freigegebenen Prototypen enthalten waren.
- Stellt der Kunde Mängel der Individual Products fest, darf er nicht über sie verfügen, d. h. die Individual Products dürfen nicht gedruckt, an Endkunden geliefert oder digital versendet, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet Syntops beanstandete Individual Products oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
§ 9 Haftungsbegrenzung
- Stellt der Kunde oder Syntops selbst im Rahmen der Individual Products Werbung und/oder sonstige Inhalte zur Verfügung, haftet Syntops nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Werbung und/oder sonstigen Inhalte. Ebenso wenig übernimmt Syntops Gewähr für die Brauchbarkeit der zur Verfügung gestellten Werbung und/oder der sonstigen Inhalte für den Kunden oder etwa für den Eintritt eines Werbeerfolges für den Kunden.
- Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Syntops und dem Kunden und dessen Durchführung entstehen, sind ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts abweichendes geregelt ist.
- Die Haftung der Syntops ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. In jedem Fall ist Syntops berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Syntops nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Syntops.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Syntops. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
- Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Syntops oder durch einen gesetzlichen Vertreter von Syntops oder durch einen Erfüllungsgehilfen von Syntops beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Syntops oder durch einen gesetzlichen Vertreter von Syntops oder durch einen Erfüllungsgehilfen von Syntops beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
§ 10 Schutzrechte, Urheberrechte, Garantie, Freistellung
- Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner umgehend darüber unterrichten, falls ein Dritter wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche oder Schutzrechte geltend macht.
- Der Kunde versichert Syntops, dass er in erforderlichem Umfang Inhaber der gewerblichen Schutzrechte, der Urheberrechte sowie der Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Inhalten und sonstigen Daten ist.
- Der Kunde stellt Syntops von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese gegenüber Syntops Ansprüche aus der Rechtswidrigkeit einzelner Werbemaßnahmen herleiten sollten.
- Im Übrigen stellt der Kunde Syntops von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung von Wettbewerbsrechten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, sonstigen Nutzungs- und/oder Verwertungsrechten und wegen der Verletzung von Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes durch vom Kunden gelieferten Inhalten oder sonstigen Daten, geltend machen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch. Sprache der Vertragsdurchführung ist ebenfalls deutsch.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Homepage von Syntops unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen von Syntops nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen. Dies gilt entsprechend, falls Lücken in diesem Vertrag offenbar werden.
- Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Syntops Daten aus dem
Vertragsverhältnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der
Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten,
soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B.
Druckereien, Versicherungen) zu übermitteln.
Stand: November 2011





